Halle (Saale). Eine 58-jährige Hallenser Unternehmerin im Pflegedienst unterließ es in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren, ihre Pflegekräfte ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Für über 50 Mitarbeiterinnen aus Ost- und Südosteuropa wurde das bestehende Arbeitsverhältnis verschleiert, in dem man Verträge mit vorgetäuscht selbständigen Pflegedienstleistern abschloss.
Erschwerend kam hinzu, dass für 16 Mitarbeiterinnen keine Arbeitsgenehmigung vorlag. Sie wurden mit Stundenlöhnen zwischen 0,40 Euro und 3,24 Euro beschäftigt.
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“Diese Entlohnung stellt eine erhebliche Unstimmigkeit zu den Arbeitsbedingungen deutscher Pflegekräfte dar”, so Annica Wieblitz, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Magdeburg. Durch diese Vorgehensweise ersparte sich die Hallenser Unternehmerin Sozialabgaben in Höhe von rund 230.000 Euro. Das Amtsgericht Halle verurteilte die Unternehmerin am 24. September 2019 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Neben dem entstandenen Schaden muss die 58-jährige Hallenserin auch für die Verfahrenskosten aufkommen.
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